AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN OLYMPIASTADION BERLIN GMBH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für VIP- und Hospitality-Dienstleistungen bei Großveranstaltungen

§1 Die Olympiastadion Berlin GmbH bietet bei Großveranstaltungen im Olympiastadion Berlin VIP- und Hospitality-Dienstleistungen an. Die VIP- und Hospitality-Dienstleistungen können hierbei nur zusammen mit den Eintrittskarten bestellt werden (zusammen “VIP-Tickets” genannt). Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen hinsichtlich der Veranstaltung vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (“Kunden”) und dem Veranstalter zustande. Die Olympiastadion Berlin GmbH vermittelt nur namens und im Auftrag des Veranstalters den Veranstaltungsvertrag. Bei den VIP- und Hospitality-Dienstleistungen ist Vertragspartner des Kunden die Olympiastadion Berlin GmbH. Individualvereinbarungen bleiben von den nachstehenden Regelungen unberührt; mündliche Zusagen durch die Vertreter oder sonstige Hilfspersonen bedürfen jedoch der schriftlichen Bestätigung durch die Olympiastadion Berlin GmbH.

§ 2 Die Bestellung der VIP-Tickets erfolgt ausschließlich über den Webshop der Olympiastadion Berlin GmbH. Mit Abschluss des Bestellvorgangs im Webshop gibt der Kunde ein Angebot zu einem Vertragsabschluss ab. Mit der online erfolgenden Bestätigung der Bestellung kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vertragspartner (Olympiastadion Berlin GmbH bzw. Veranstalter) zustande.

§ 3 (1) Die Olympiastadion Berlin GmbH stellt dem Kunden über die Bestellung der VIP-Tickets eine Rechnung aus. Die Rechnung ist sofort zur Zahlung fällig.

(2) Erfolgt die Bestellung weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungstag, so werden die VIP-Tickets nicht mehr an den Kunden versandt. Die VIP-Tickets werden in diesem Fall [bei der Hinterlegungsstelle der Olympiastadion Berlin GmbH, Olympischer Platz 3, 14053 Berlin] hinterlegt und können dort während der Geschäftszeit, nach Zahlungseingang, abgeholt werden.

(3) Für den Versand der VIP-Tickets innerhalb Deutschlands und in die EU fallen zusätzliche Gebühren an. Ein Versand in andere Länder ist leider nicht möglich.  Die Kosten für den Versand werden nach dem jeweiligen Auslieferungsland bzw. nach der Versandart gemäß der aktuellen Versandkostentabelle berechnet und sind auf der Website der Olympiastadion Berlin GmbH einzusehen (www.shop-olympiastadion.berlin/versandarten).

(4) Bei Auftragserteilung ist die Rechnungsadresse anzugeben, sollte diese von der Angebotsadresse abweichen. Bei Änderung der Rechnungsanschrift nach erfolgter Rechnungsstellung wird eine Gebühr von derzeit 17,85 € inkl. gesetzlicher MwSt. erhoben.

(5) Die Kosten des Zahlungsverkehrs sind vom Kunden zu tragen. Bei Zahlungen aus dem Ausland gehen etwaige anfallende Transaktionskosten zu Lasten des Kunden. Gleiches gilt für Transaktionskosten, die im Falle von Stornierungen anfallen.

§ 4 Die angegebenen Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben, und beinhalten die Preise für die Eintrittskarten des Veranstalters.

§ 5 Die Olympiastadion Berlin GmbH bietet mit den VIP- und Hospitality-Dienstleistungen und Eintrittskarten Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen an. Dies bedeutet, dass gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht besteht. Jede Bestellung von VIP-Tickets ist damit unmittelbar bindend und verpflichtet – nach Bestätigung durch die Olympiastadion Berlin GmbH namens des Veranstalters – zur Abnahme und Bezahlung der bestellten VIP-Tickets

§ 6 Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Olympiastadion Berlin GmbH gelten für die rechtliche Beziehung zwischen Kunde und Veranstalter eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters und des ggf. von ihm beauftragten Ticketing-Unternehmens. Darüber hinaus gilt die Hausordnung für das Olympiastadion Berlin in der jeweils gültigen Fassung (www.olympiastadion.berlin).

§7 Im Falle des Ausfalls der Veranstaltung wird der gezahlte Preis für das VIP-Ticket zurückerstattet. Bei einer Verlegung oder wesentlichen Änderung der Veranstaltung ist eine Erstattung des Preises für das VIP-Ticket möglich, sofern die AGB des jeweiligen Veranstalters insoweit eine Erstattung des Preises für die Eintrittskarte vorsehen. Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn eine Änderung eintritt, die die Veranstaltung zu einem wesentlich anderen Event macht, als der Käufer einer Eintrittskarte vernünftigerweise erwarten darf. Bei einer Verlegung oder wesentlichen Änderung der Veranstaltung kann eine Erstattung des VIP-Ticketpreises nur dann erfolgen, wenn die Erstattungsanfrage (nebst VIP-Ticket) der Olympiastadion Berlin GmbH spätestens binnen einer vom Veranstalter nach pflichtgemäßem Ermessen festzulegenden Frist (für die Erstattung der Eintrittskarte) vor Beginn des Ersatztermins für die Veranstaltung bzw. der wesentlich geänderten Veranstaltung zugeht. Weitergehende Ansprüche des Kunden gegen die Olympiastadion Berlin GmbH sind für die vorgenannten Fälle ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Verlust der VIP-Tickets ist keine Rückerstattung möglich.

§ 8 (1) Nimmt der Kunde vom Vertrag, insbesondere gemäß § 7 Satz 2, Abstand, kann die Olympiastadion Berlin GmbH vom Kunden eine Entschädigung für Aufwendungen in Höhe von 17,85 € verlangen, die im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss oder seiner Durchführung stehen. Die Aufwandsentschädigung wird mit einer geleisteten (An-)Zahlung des Kunden verrechnet.

(2) Die Olympiastadion Berlin GmbH behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor, sofern ihr ein höherer Aufwand als der in Absatz 2 genannte entstanden ist. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass der in Absatz 2 genannte Aufwand nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Absätze 2 und 3 gelten nicht für den oben in § 7 Satz 1 geregelten Fall des Ausfalls der Veranstaltung.

§ 9 Der Versand der VIP-Tickets erfolgt nach dem jeweiligen Zahlungseingang des Gesamtbetrages bei der Olympiastadion Berlin GmbH, frühestens jedoch ca. 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag.

§ 10 Ein Weiterverkauf von VIP-Tickets oder sonstigen dem Vertragsverhältnis zugrunde liegenden Leistungen oder Dienstleistungen an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Im Falle eines Verstoßes gegen Satz 1 kann das VIP-Ticket gesperrt und dem Erwerber bzw. Empfänger der Zutritt zur Veranstaltung entschädigungslos verweigert werden.

§ 11 (1) Die Haftung der Olympiastadion Berlin GmbH für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Die Haftung im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(2) Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Olympiastadion Berlin GmbH für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden.

§ 12 (1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Berlin.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Berlin. Die Olympiastadion Berlin GmbH ist auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

§ 13 Dieses Angebot ist freibleibend.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.